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   RG, 05.05.1942 - VII 4/42   

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https://dejure.org/1942,380
RG, 05.05.1942 - VII 4/42 (https://dejure.org/1942,380)
RG, Entscheidung vom 05.05.1942 - VII 4/42 (https://dejure.org/1942,380)
RG, Entscheidung vom 05. Mai 1942 - VII 4/42 (https://dejure.org/1942,380)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Staatsbibliothek Berlin

    Welche Bedeutung kommt der im Einbürgerungsverfahren von einem Dritten zur Erfüllung der Voraussetzungen des § 8 des Reichs- und Staatsangehörigkeitsgesetzes abgegebenen schriftlichen Erklärung zu, daß er für die die Einbürgerung beantragende Person stets sorgen werde?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • RGZ 169, 122
 
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Wird zitiert von ... (13)

  • BGH, 20.12.1983 - VI ZR 19/82

    Bestimmung der Tragweite eines wechselseitigen Anspruchsverzichts durch Auslegung

    Ein Verstoß gegen anerkannte Auslegungsgrundsätze ist u.a. dann gegeben, wenn nicht alle für die Auslegung wesentlichen Tatsachen berücksichtigt worden sind (RGZ 169, 122, 124; BGH, Urteil vom 18. März 1974 - II ZR 68/72 = NJW 1974, 1082; BAG NJW 1956, 1732, 1733).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.07.2016 - L 11 KR 3861/14

    Krankenversicherung - Krankenhausapotheke - Arzneimittelliefervertrag ist Vertrag

    Da es sachlich nicht gerechtfertigt ist, zwischen der Auslegung von Willenserklärungen und Verträgen zu unterscheiden, gelten die §§ 133, 157 BGB in gleicher Weise für einzelne Willenserklärungen, Verträge, Beschlüsse und Rechtsgeschäfte aller Art, für die Zeit bis zum Vertragsschluss ebenso wie für die Zeit danach ( Staudinger/R. Singer BGB [Neubearbeitung 2012] § 133 RdNr 3 unter Hinweis auf RGZ 169, 122, 124 f; BGHZ 21, 319, 328 und mwN zum Schrifttum; vgl auch BSG 13.12.2011, B 1 KR 9/11 R, SozR 4-2500 § 133 Nr. 6; 31.10.2014, B 5 R 8/14 R, BSGE 117, 192, SozR 4-1500 § 163 Nr. 7).
  • OLG Frankfurt, 11.02.2015 - 4 WF 235/14

    Redaktionsversehen in § 11 I 2 JVEG

    Der Wortlaut des Gesetzes setzt der vom Richter vorzunehmenden Rechtsauslegung deshalb auch nicht dergestalt Grenzen, dass nur solche Auslegungen in Betracht kommen, die mit dem Wortlaut des Gesetzes im Einklang stehen oder darin zumindest angedeutet sind ( so noch RGZ 52, 334, 342; 169, 122, 124; BGHZ 369, 375; BFH, JZ 1965, 459f.).
  • BGH, 27.06.1985 - I ZR 136/83

    Unterbrechung der Verjährung durch klageweise Geltendmachung einer gepfändeten

    Ein Verstoß gegen anerkannte Auslegungsgrundsätze ist unter anderem dann gegeben, wenn nicht alle für die Auslegung wesentlichen Tatsachen berücksichtigt worden sind (RGZ 169, 122, 124; BGH, Urt. v. 18.3.1974 - II ZR 68/72 = NJW 1974, 1082).
  • BAG, 27.06.1963 - 5 AZR 383/62

    Willenserklärung - Ermittlung des Inhalts - Auslegung - Gesetzliche

    I" Soweit die Revision eine andere ihr günstigere Auslegung der Willenserklärungen für richtig hält; und sich in diesem Zusammenhang auf das Urteil des Senats vom 16" Februar 1961 - 5 AZR 7Ö/59 - sowie auf die in der Rechtsprechung des Reichsgerichts und des Bundesgerichtshofs zur Frage der Revisibilität der Auslegung von Willenserklärungen entwickelten Grundsätze beruft; stehen gerade diese Grundsätze dem Begehren der Revision nach freier Überprüfung der vom Landesarbeitsgericht vorgenommenen Auslegung entgegen" Grundsätzlich gehört zu den den Instanzgerichten vorbehaltenen tatsächlichen Feststellungen auch die im 'Wege der Auslegung getroffene Ermittlung des Inhalts der von einer Partei abgegebenen Willenserklärungen und des aus ihnen hervorgehenden wirklichen Willens einer Partei" Die Revisibilität der Auslegung von Willenserklärungen läßt sich nicht schon damit rechtfertigen; daß es sich bei der Auslegung nicht um die Feststellung von Tatsachen; sondern um deren Bewertung handele; die der freien Nachprüfung durch das Revisionsgericht unter dem Gesichtspunkt der Subsumtion der festgestellten Tatsachen unter das Gesetz zugänglich sei (letzterer Ansicht Stein-Jonas, ZPO, 18" Aufl", § 549 III B 3, mit weiteren Nachweisen; Pohle, in Anmerkung zu BAG AP Nr" 2 zu § 549 ZPO)" Denn bei der Auslegung von Parteierklärungen durch den Richter verbinden sich in aller Regel die Tatsachenfeststellung und ihre Beurteilung zu einem einheitlichen Denkvorgang, wenn man berücksichtigt, daß die nach § 133 BGB erforderliche Ermittlung des wirklichen Willens regelmäßig nicht nur von der Deutung des Wortlautes oder des Sinnes der Erklärung oder des Verhaltens einer Partei ausgehen kann, sondern Feststellungen notwendig macht, die auf dem Gebiet der Tatsachen liegen" Deshalb hat die höchstrichterliche Rechtsprechung in stän diger Übung unter Inbetrachtziehung der ihr zugewiesenen Aufgabe der Wahrung der Rechtseinheit und Rechtssicherheit eine Nachprüfung der durch die Tatsacheninstanzen vorgenommenen Auslegung nicht typischer Verträge abgelehnt" Nur so weit eine auf dem Verstoß gegen Denkgesetze und Erfahrungs grundsätze oder auf der Nichtberücksichtigung wesentlicher Umstände beruhende Verletzung der gesetzlichen Auslegungsregeln (§§ 133, 157 BGB)selbst vorliegt, kann die Revision gemäß § 73 ArbGG auf die Verletzung dieser Rechtsnormen oder, wenn und soweit das Urteil nicht den gesamten Inhalt der Verhandlung und des Beweisergebnisses berücksichtigt, des § 286 ZPO gestützt werden (RGZ 131, 33 [350]; 169, 122 [124]; BGH NJW 1951, 711 Nr" 6; BGH LM Nr" 2 zu § 133 U ) BGB; BAG 5, 260 ff" [263] = AP Nr, 5 zu § 4 TVG; 6, 231 ff. [255] = AP Nr" 1 zu § 6l1 BGB Deputat und eingehender 4, 360 ff. [364, 365] = AP Nr. 15 zu § 242 BGB Ruhegehalt; BAG AP Nr" 9 zu § 91a ZPO).
  • BVerwG, 29.07.1965 - I C 91.62

    Einfuhr und Handel mit Geflügel

    Das Berufungsgericht hat somit nicht den gesamten Tatsachenstoff und den Zusammenhang der Einzelheiten untereinander hinreichend beachtet (Urteil des Senats vom 7. Dezember 1954, a.a.O.; RGZ 154, 319 [320]; 169, 122 [124]; BAG, NJW 1956, 1732 [1733]).
  • BVerwG, 27.06.1966 - I C 130.64

    Anspruch auf Hinterbliebenenrente - Voraussetzungen für die Gewährung einer

    Weiterhin hat das Berufungsgericht gegen eine Auslegungsregel insofern verstoßen, als es wesentlichen Auslegungsstoff bei seiner Entscheidung außer Betracht gelassen hat (vgl. hierzu Urteil des IV. Senatsvom 21. Dezember 1960 - BVerwG IV C 309.59 - RGZ 169, 122 [124]; RGHRR 1931 Nr. 2).
  • BGH, 08.07.1953 - VI ZR 241/52
    Als einseitige Willenserklärung unterliegt die Vollmacht der Auslegung nach § 133 BGB durch Erforschung des wirklichen Willens; dabei kommt es aber, ohne daß die Anwendung des § 157 BGB unmittelbar in Betracht kommt, nach dem in dieser Bestimmung zum Ausdruck gebrachten allgemeinen Grundsatz entscheidend darauf an, wie der erklärte Wille vom Erklärungsempfänger nach Treu und Glauben und nach der allgemeinen Auffassung des Verkehrs verstanden werden konnte (RGZ 169, 122 [124/125]).
  • BVerwG, 04.05.1961 - VII B 25.61

    Rechtsmittel

    Auch die Auslegung, die das Berufungsgericht dem Schreiben des Bürgermeisters ... vom 14. September 1936 dahin gegeben hat, daß dem Kläger auf die Kanalanschlußgebühr ein Nachlaß von 300 DM gewährt werden solle, liegt im wesentlichen auf tatsächlichem Gebiet und kann vom Revisionsgericht nur darauf überprüft werden, ob bei der Auslegung Denkgesetze, Auslegungsregeln oder Erfahrungssätze verletzt wurden oder wesentliche Umstände unbeachtet geblieben sind (Urteil des Bundesverwaltungsgerichtsvom 27. August 1959 - BVerwG VIII C 71.59 -, DÖV 1960, 391 = MDR 1960, 76 = NJW/RzW 1960, 47; RGZ 169, 122 [124]; Lindenmaier-Möhring, Nachschlagewerk des Bundesgerichtshofs 1950-1955 Nr. B 1 zu § 133 BGB, Nr. 5 zu § 550 ZPO; BAGE 4, 360).
  • BGH, 07.02.1957 - VII ZR 40/56
    Hierbei ist das Revisionsgericht nicht auf die Nachprüfung beschränkt, ob die Auslegung, die das Berufungsgericht den Kaufverträgen gegeben hat, denk- und erfahrungsgesetzlich möglich ist, ob sie den gesetzlichen Auslegungsregeln nicht widerspricht und alle wesentlichen Tatsachen berücksichtigt (RGZ 169, 122 [124]; OGHZ 1, 133 [137]), sondern es kann die Verträge und die damit zusammenhängende Umstände frei würdigen; denn bei den mit der Firma Affonso de A. geschlossenen Verträgen handelt es sich nicht um gewöhnliche rechtsgeschäftliche Erklärungen, sondern, wie die Revision mit Recht hervorhebt, um vorgedruckte Kontrakte, wie sie bei Importen unter Verwendung von Marshallplan-Mitteln üblich waren und von den in der Bundesrepublik ansässigen Firmen allgemein benutzt werden mußten.
  • BGH, 20.03.1953 - I ZR 169/52

    Rechtsmittel

  • BGH, 17.02.1956 - I ZR 35/54

    Rechtsmittel

  • BGH, 14.02.1952 - III ZR 145/50

    Rechtsmittel

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